GELDAUFLAGEN
ZUWEISUNG VON GELDAUFLAGEN UND BUßGELD AN DEN PARKOUR CREATION E.V
Hallooooo, liebe Richter, Staats- und Amtsanwälte und natürlich alle Behörden, die gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen zusprechen können.
Den Parkour Creation e.V. kann man auch durch die Zuweisung von Geldauflagen unterstützen. Die Gelder fließen in unsere Arbeit mit Schulen, Kitas und anderen Bildungseinrichtungen, sowie in unsere Integrations- und Inklusionsprojekte. Seit Gründung des Vereins im Jahr 2014 haben wir mit etlichen Schulen, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen, Stadtteilen und Behörden zuammengearbeitet und vielen Menschen von groß und klein Parkour, Sport und unsere Community nähergebracht.
Die Gelder werden natürlich sorgfältig und gewissenhaft in unsere Projekte fließen, dazu versichern wir
- Sofortige Bestätigung von Geldeingängen
- Verwendung entsprechend dem Satzungszweck
- Einhaltung von Rechenschaftspflicht bei den OLGs und Staatsanwaltschaften
UNSER KONTO FÜR GELDAUFLAGEN-PROJEKTE IN HAMBURG
Wir haben speziell für Geldauflagen und Bußgelder ein Konto eingerichtet, damit für diese Zahlungen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Kontoinhaber: Parkour Creation e.V.
Institut: GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE40 4306 0967 2067 3966 00
BIC: GENODEM1GLS
Wenn sie mehr Information über den Verein, DIE HALLE und unsere Projekte suchen, finden sie hier alles zum Parkour Creation e.V. und zu unserem integrativen Projektprogramm
Für weitere Fragen, schreiben Sie uns eine Email an: hallo@diehalle.hamburg oder rufen Sie uns an unter 040 / 1802454 - 00